RAV-Anmeldung: Schritt für Schritt (2026)
Kündigung erhalten oder bereits arbeitslos? Hier ist der komplette Ablauf — inklusive der Fehler, die Sie bares Geld kosten.
Das Wichtigste in Kürze
- Melden Sie sich sofort an — jeder Tag Verspätung ist ein unwiderruflich verlorener Taggeld-Tag.
- Sie können sich schon während der Kündigungsfrist anmelden (bis zu 2 Monate im Voraus).
- Bereits vor der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich nachweislich um Stellen bemühen — sonst drohen Einstelltage.
- RAV und Arbeitslosenkasse sind zwei verschiedene Stellen — Sie brauchen beide.
Schritt 1: Online anmelden via Job-Room
Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung erfolgt in den meisten Kantonen online über Job-Room, das offizielle Portal der Arbeitslosenversicherung. Sie benötigen ein Login (AGOV bzw. CH-Login). Beantworten Sie alle Fragen vollständig und nutzen Sie das Bemerkungsfeld für Besonderheiten (z. B. Krankheit, selbstständige Tätigkeit, Auslandaufenthalt).
Bonus: Als angemeldete stellensuchende Person sehen Sie meldepflichtige Stellen in Job-Room 5 Arbeitstage vor allen anderen — ein echter Vorsprung.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
- AHV-Nummer (AHV-Ausweis oder Krankenkassenkarte)
- ID, Pass oder Ausländerausweis
- Kündigungsschreiben und Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
- Aktueller Lebenslauf und Arbeitszeugnisse
- Nachweise der bisherigen Arbeitsbemühungen
Schritt 3: Arbeitslosenkasse wählen
Die Kasse prüft Ihren Anspruch und zahlt die Taggelder. Sie haben die Wahl zwischen der öffentlichen Kasse Ihres Kantons und privaten Kassen (z. B. Unia, Syna). Die Leistungen sind gesetzlich identisch — Unterschiede gibt es bei Erreichbarkeit und Service. Mehr zur Wahl der Kasse.
Schritt 4: Erstes Beratungsgespräch
Ihr RAV lädt Sie nach der Anmeldung zum Erstgespräch ein. Dort werden Ihre Situation, Ihre Stellensuche und allfällige Massnahmen (Kurse, Programme) besprochen. Erscheinen Sie vorbereitet und pünktlich — unentschuldigtes Fernbleiben führt zu Einstelltagen.
Schritt 5: Arbeitsbemühungen einreichen — jeden Monat
Der Dauerbrenner: Sie müssen jeden Monat Ihre Bewerbungen nachweisen (in der Regel 8 bis 12, je nach Kanton und Pensum), einzureichen bis zum 5. des Folgemonats. Führen Sie die Liste laufend — wer am Monatsende rekonstruiert, vergisst Einträge und riskiert Sanktionen. Am einfachsten mit unserem kostenlosen Arbeitsbemühungen-Tracker (inkl. PDF-Export fürs RAV).
Wie viel Geld erhalten Sie?
70–80 % des versicherten Verdienstes, je nach Situation 200 bis 520 Taggelder. Berechnen Sie Ihren Anspruch: Arbeitslosengeld-Rechner.
Häufige Fragen
Wann muss ich mich beim RAV anmelden?
So früh wie möglich — spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Sie können sich bereits während der Kündigungsfrist anmelden. Eine verspätete Anmeldung bedeutet unwiderruflich verlorene Taggelder.
Wie melde ich mich beim RAV an?
Online über das offizielle Portal Job-Room (job-room.ch): Konto erstellen, Formular ausfüllen, Dokumente hochladen. Danach lädt Sie Ihr zuständiges RAV zum ersten Beratungsgespräch ein.
Was ist der Unterschied zwischen RAV und Arbeitslosenkasse?
Das RAV berät, vermittelt und kontrolliert Ihre Arbeitsbemühungen. Die Arbeitslosenkasse prüft Ihren Anspruch und zahlt die Taggelder aus. Sie müssen sich beim RAV anmelden UND eine Kasse wählen.
Wie viele Bewerbungen muss ich nachweisen?
Je nach Kanton und Situation in der Regel 8 bis 12 Bewerbungen pro Monat. Der Nachweis ist bis zum 5. des Folgemonats einzureichen. Fehlende Nachweise führen zu Einstelltagen (1 bis 60 Tage ohne Taggeld).
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