Arbeitslosengeld im Ausland: Stellensuche in der EU/EFTA mit dem PD U2
Sie möchten Ihre nächste Stelle in einem EU- oder EFTA-Land suchen und dabei Ihre Schweizer Taggelder behalten? Mit dem Formular PD U2 ist das möglich — wenn Sie es richtig anpacken.
Was der Taggeld-Export mit PD U2 erlaubt
Das PD U2 erlaubt es Ihnen, Ihre Schweizer Arbeitslosentaggelder in der Regel während drei Monaten weiterzubeziehen, während Sie in einem EU- oder EFTA-Staat aktiv eine Stelle suchen. Die Schweizer Kasse zahlt weiter, Sie unterstehen aber der Stellenvermittlung des Ziellandes.
- Der Export gilt für die aktive Stellensuche — nicht für Ferien oder einen definitiven Wegzug ohne Suchabsicht.
- Eine Verlängerung über die drei Monate hinaus ist nur in bestimmten Fällen möglich; klären Sie das vorab mit dem RAV.
- Kehren Sie vor Ablauf der Frist zurück, läuft Ihr Anspruch in der Schweiz normal weiter.
Der Antrag: unbedingt VOR der Abreise
Der häufigste und teuerste Fehler: zuerst abreisen, dann fragen. Der Antrag muss vor der Abreise gestellt und bewilligt sein — sonst riskieren Sie den Verlust der Taggelder für die Auslandszeit.
- Besprechen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit Ihrer RAV-Personalberatung.
- Stellen Sie den Antrag auf das PD U2 bei der zuständigen Stelle — Informationen dazu auf arbeit.swiss.
- Warten Sie die Bewilligung ab, bevor Sie reisen.
- Melden Sie sich nach der Ankunft innert der vorgegebenen Frist bei der Arbeitsverwaltung des Ziellandes — die genaue Frist steht auf Ihrem PD U2.
- Halten Sie die Melde- und Kontrollpflichten des Ziellandes ein, sonst stoppt die Zahlung.
Realistisch planen: Budget und Bewerbungsstrategie
Drei Monate sind kurz. Bereiten Sie die Suche im Zielland vor, bevor Sie abreisen: Kontakte knüpfen, Bewerbungsdossier an lokale Standards anpassen, erste Gespräche remote führen.
- Passen Sie Lebenslauf und Anschreiben an das Zielland an — Grundlage schaffen Sie mit dem Lebenslauf-Generator und dem Motivationsschreiben-Assistenten.
- Verfolgen Sie alle Bewerbungen sauber im Bewerbungs-Tracker — die Nachweise können auch im Ausland verlangt werden.
- Rechnen Sie Ihr Budget: Das Taggeld bleibt gleich hoch, die Lebenshaltungskosten im Zielland aber nicht unbedingt. Der Arbeitslosenrechner hilft bei der Planung.
- Klären Sie Krankenversicherung und Wohnsituation für die Übergangszeit.
Denken Sie auch an Ihre Rahmenfrist: Die Auslandssuche verlängert Ihren Anspruch nicht.
Häufige Fragen
Kann ich meine Taggelder auch ausserhalb der EU/EFTA mitnehmen?
Nein, der Export mit PD U2 gilt nur für EU- und EFTA-Staaten. Reisen Sie in andere Länder, gelten Sie während dieser Zeit in der Regel als nicht vermittlungsfähig und erhalten keine Taggelder. Kontrollfreie Tage (Ferien) sind davon zu unterscheiden.
Was passiert, wenn ich im Ausland eine Stelle finde?
Dann treten Sie die Stelle an und melden dies der Schweizer Kasse und der lokalen Arbeitsverwaltung. Ihr Schweizer Taggeldbezug endet. Werden Sie später dort arbeitslos, richtet sich Ihr Anspruch nach dem Recht des neuen Beschäftigungs- bzw. Wohnlandes.
Und wenn ich nach drei Monaten nichts gefunden habe?
Kehren Sie vor Ablauf der auf dem PD U2 vermerkten Frist in die Schweiz zurück, behalten Sie Ihren restlichen Taggeldanspruch. Kehren Sie zu spät zurück, riskieren Sie den Verlust der verbleibenden Taggelder. Planen Sie die Rückreise also mit Reserve.