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Krank während der Arbeitslosigkeit: So bleiben Ihre Taggelder sicher

Auch Arbeitslose werden krank. Die Versicherung zahlt vorübergehend weiter — aber nur, wenn Sie die Melderegeln einhalten. Die Fristen sind kurz.

Was weiterbezahlt wird

Bei vorübergehend fehlender Vermittlungsfähigkeit (Krankheit, Unfall, Mutterschaft) zahlt die Arbeitslosenkasse das volle Taggeld weiter — bis zum 30. Tag der Arbeitsunfähigkeit, maximal 44 Taggelder pro Rahmenfrist.

Dauert die Krankheit länger, sind Sie nicht mehr vermittlungsfähig — dann übernehmen andere Versicherungen (Krankentaggeld, ab längerer Dauer allenfalls IV-Anmeldung).

Ihre Pflichten — sofort und schriftlich

  1. Sofort dem RAV melden (spätestens innert einer Woche), dass Sie krank sind.
  2. Arztzeugnis einreichen, in der Regel ab dem ersten oder spätestens ab dem dritten Tag — fragen Sie Ihr RAV nach der kantonalen Praxis.
  3. RAV-Termine absagen statt unentschuldigt fehlen — verpasste Termine kosten Einstelltage.
  4. Arbeitsbemühungen: Für die kranken Tage angepasst; klären Sie mit der Beratungsperson, was im laufenden Monat erwartet wird.

Länger krank? So sichern Sie sich ab

  • Prüfen Sie, ob aus dem alten Arbeitsverhältnis noch eine Krankentaggeldversicherung nachwirkt oder ein Übertritt in die Einzelversicherung möglich ist (Frist oft nur 30 Tage nach Austritt!).
  • Bei absehbar langer Arbeitsunfähigkeit: IV-Früherfassung melden — je früher, desto besser für Umschulung und Rente.
  • Melden Sie sich nach der Genesung sofort wieder als vermittlungsfähig.

Häufige Fragen

Muss ich mich krank trotzdem bewerben?

Während attestierter Arbeitsunfähigkeit in der Regel nicht im vollen Umfang — aber klären Sie das explizit mit Ihrem RAV, statt einfach zu pausieren. Nicht abgesprochene Lücken werden sanktioniert.

Was gilt bei Mutterschaft?

Nach der Geburt greift die Mutterschaftsentschädigung (14 Wochen EO). Danach können Sie sich wieder vermittlungsfähig melden und Taggelder beziehen — auch für ein Teilzeitpensum.

Was passiert nach den 44 Taggeldern?

Sind die 44 Krankheits-Taggelder der Rahmenfrist aufgebraucht und Sie weiterhin arbeitsunfähig, entfällt der ALV-Anspruch bis zur Genesung — dann zählen Krankentaggeld, private Reserven oder Sozialhilfe. Frühzeitig beraten lassen.

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