Teilzeit und Arbeitslosengeld: So rechnet die Kasse wirklich
Auch wer Teilzeit gearbeitet hat oder nur Teilzeit arbeiten kann, hat Anspruch — die Kasse versichert das verlorene Pensum. Die Details entscheiden über hunderte Franken.
Das Prinzip: versichert ist der Arbeitsausfall
- Voll arbeitslos nach Teilzeitstelle: Der versicherte Verdienst ist Ihr Teilzeitlohn — davon 70–80 % (Rechner).
- Teilpensum verloren (z. B. von 100 % auf 60 % reduziert): Der Ausfall von 40 % ist versichert, wenn er mindestens 20 % beträgt.
- Suchpensum zählt: Wer nur zu 50 % vermittlungsfähig ist (z. B. wegen Betreuungspflichten), erhält Taggelder auf Basis dieses Pensums.
Die Pensum-Falle beim Formular
Bei der Anmeldung geben Sie an, für welches Pensum Sie sich zur Verfügung stellen. Wer hier vorschnell «60 %» einträgt, obwohl 100 % möglich wären, kürzt sich selbst die Taggelder — umgekehrt führt ein überhöhtes Pensum ohne organisierte Kinderbetreuung zu Problemen mit der Vermittlungsfähigkeit. Tragen Sie das realistische Maximum ein und dokumentieren Sie die Betreuungslösung.
Teilzeitjob während der Arbeitslosigkeit
Jede Anstellung unter Ihrem versicherten Pensum ist ein Zwischenverdienst: Die Kasse kompensiert 70–80 % der Differenz, Sie sammeln neue Beitragszeit und halten den Lebenslauf aktiv. Für die Bewerbungspflicht gilt: weiterhin Bemühungen fürs Restpensum — Umfang mit dem RAV vereinbaren und im Tracker dokumentieren.
Häufige Fragen
Ich hatte zwei Teilzeitjobs und verlor einen — habe ich Anspruch?
Ja, wenn der verlorene Teil mindestens 20 % Arbeitsausfall ausmacht. Der behaltene Job wird als Zwischenverdienst angerechnet.
Kann ich vom RAV zu einem Vollzeitjob gezwungen werden?
Nur im Rahmen Ihres angemeldeten Pensums. Wer sich zu 60 % anmeldet, muss keine 100-%-Stellen annehmen — aber zumutbare Stellen im angemeldeten Umfang schon.
Wie viele Bewerbungen bei 50 %?
Die Vorgabe wird ans Pensum angepasst — statt 10–12 oft 4–6 pro Monat. Verbindlich ist, was Ihre RAV-Beratungsperson schriftlich festlegt.