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Arbeitsvertrag prüfen: 10 Punkte vor der Unterschrift

Das Angebot ist da — Gratulation! Bevor Sie unterschreiben, nehmen Sie sich eine ruhige Stunde für den Vertrag. Nachverhandeln ist vor der Unterschrift einfach, danach fast unmöglich. Diese Checkliste führt Sie durch die zehn Punkte, die in der Schweiz wirklich zählen.

Die 10-Punkte-Checkliste

  1. Funktion und Aufgaben: Steht die vereinbarte Funktion drin? Vage Formulierungen wie «weitere Aufgaben nach Bedarf» sind üblich, sollten aber nicht die Kernfunktion ersetzen.
  2. Pensum: Beschäftigungsgrad in Prozent, wöchentliche Arbeitszeit und — bei Teilzeit — ob die Arbeitstage fixiert sind. Vorsicht bei Arbeit auf Abruf ohne garantiertes Minimum.
  3. Lohn: Bruttolohn pro Monat oder Jahr, und ob er in 12 oder 13 Teilen ausbezahlt wird — ein 13. Monatslohn ist verbreitet, aber ohne GAV nicht gesetzlich vorgeschrieben. Zulagen, Spesen und Bonusregelung (freiwillig oder vertraglich?) prüfen.
  4. Ferien: Gesetzliches Minimum sind 4 Wochen pro Jahr, 5 Wochen bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Mehr ist verhandelbar.
  5. Probezeit: Maximal 3 Monate. Während der Probezeit gilt eine kurze Kündigungsfrist — prüfen Sie, welche.
  6. Kündigungsfristen: Nach der Probezeit üblich sind gestaffelte Fristen je nach Dienstjahr. Achtung bei ungleich langen Fristen — sie müssen für beide Seiten gleich sein.
  7. Arbeitsort: Fester Ort, mehrere Standorte, Homeoffice-Regelung? Eine Versetzungsklausel («Einsatz an allen Standorten») sollte Ihnen bewusst sein.
  8. Überstunden: Werden sie ausbezahlt, kompensiert — oder pauschal mit dem Lohn abgegolten? Letzteres ist bei Kaderfunktionen verbreitet, sollte aber zum Lohnniveau passen.
  9. Konkurrenzverbot: Verbietet Ihnen nach dem Austritt die Tätigkeit für Konkurrenten. Prüfen Sie Dauer, geografischen Umfang und ob es für Ihre Funktion überhaupt gerechtfertigt ist — im Zweifel vor der Unterschrift ansprechen.
  10. GAV-Unterstellung: Gilt ein Gesamtarbeitsvertrag? Dann gelten dessen Mindestlöhne, Ferien- und Arbeitszeitregeln zusätzlich — der Einzelvertrag darf nicht schlechter sein.

Lohn einordnen: Ist das Angebot fair?

Ob der angebotene Lohn marktgerecht ist, hängt von Branche, Region, Alter und Erfahrung ab. Verlassen Sie sich nicht auf Bauchgefühl oder Einzelmeinungen:

  • Salarium: Der nationale Lohnrechner des Bundesamts für Statistik zeigt Ihnen den statistischen Medianlohn für Ihre Funktion, Branche und Region — die solideste Basis für ein Lohngespräch.
  • GAV-Mindestlöhne: Untersteht die Stelle einem GAV, sind dessen Mindestlöhne die absolute Untergrenze.
  • Gesamtpaket rechnen: 13. Monatslohn, Ferienwochen, Pensionskassen-Leistungen und Spesen können mehr ausmachen als ein paar hundert Franken Grundlohn.

Wie Sie beim Lohn geschickt verhandeln, lesen Sie im Leitfaden Lohnvorstellung. Bei Temporärverträgen gelten Besonderheiten: Der GAV Personalverleih garantiert unter anderem 13. Monatslohn und Ferienzuschlag — Details im Artikel Temporärbüro.

Rote Flaggen und was Sie vor der Unterschrift noch tun sollten

  • Nur mündliche Zusagen: «Das regeln wir dann schon» — alles Wichtige gehört in den Vertrag oder mindestens in ein bestätigendes E-Mail.
  • Druck («heute unterschreiben»): Ein seriöser Arbeitgeber gibt Ihnen einige Tage Bedenkzeit. Fragen Sie ruhig: «Ich möchte den Vertrag in Ruhe lesen — reicht Ihnen mein Bescheid bis Freitag?»
  • Widerspruch zum Inserat oder Gespräch: Anderer Lohn, anderes Pensum, andere Funktion als besprochen? Ansprechen und korrigieren lassen — vor der Unterschrift.
  • Unklare Klauseln: Was Sie nicht verstehen, lassen Sie erklären. Bei komplexen Verträgen lohnt sich der Blick einer Fachperson (Gewerkschaft, Rechtsberatung).

Sind Sie beim RAV gemeldet, informieren Sie Ihre Beratungsperson über die Zusage und halten Sie den Abschluss im Bewerbungs-Tracker fest — damit ist Ihre Bewerbungshistorie sauber dokumentiert, falls Rückfragen der Arbeitslosenkasse kommen.

Häufige Fragen

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?

Ja, ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch mündlich entstehen. Bestehen Sie trotzdem immer auf einer schriftlichen Fassung — im Streitfall zählt, was Sie beweisen können. Bestimmte Punkte wie ein Konkurrenzverbot sind ohnehin nur schriftlich gültig.

Kann ich nach der Unterschrift noch etwas ändern?

Nur wenn beide Seiten einverstanden sind. Deshalb gilt: Alle Punkte — Lohn, Pensum, Ferien, Homeoffice — vor der Unterschrift verhandeln. Eine höfliche Nachfrage vor der Unterschrift kostet nichts und ist absolut üblich.

Was gilt, wenn Vertrag und GAV sich widersprechen?

Untersteht das Arbeitsverhältnis einem GAV, darf der Einzelvertrag für Sie nicht schlechter sein als der GAV — günstigere Abmachungen zu Ihren Gunsten sind dagegen erlaubt. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Gewerkschaft nach.

Darf die Probezeit verlängert werden?

Die Probezeit darf insgesamt maximal 3 Monate betragen. Eine effektive Verlängerung ist nur bei Absenzen wie Krankheit, Unfall oder Militärdienst vorgesehen — um die verpasste Zeit.

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