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Referenzen: Der unterschätzte Teil der Schweizer Bewerbung

In der Schweiz wird tatsächlich angerufen. Wer seine Referenzen falsch wählt oder nicht vorbereitet, verliert Stellen im letzten Schritt — nach bestandenem Gespräch.

Wen Sie angeben — und wen nicht

  • Ideal: direkte frühere Vorgesetzte, die Ihre Arbeit beurteilen können und wohlwollend sind.
  • Gut: Teamleiter aus Projekten, Ausbildner, bei Temporäreinsätzen der Einsatzbetrieb.
  • Vermeiden: Kollegen ohne Führungsfunktion (wenig Gewicht), Verwandte (kein Gewicht), Personen, die Sie nicht gefragt haben.
  • 2–3 Personen genügen — mit Name, Funktion, Firma, Telefon und E-Mail, «Referenzen auf Anfrage» ist in der Schweiz akzeptiert, direkte Angabe wirkt souveräner.

Ihre Rechte: Was Referenzen sagen dürfen

Referenzauskünfte brauchen Ihre Zustimmung (die Angabe im Dossier gilt als solche), müssen wahr sein und dürfen sich nur auf das Arbeitsverhältnis beziehen — analog zum Arbeitszeugnis: wohlwollend, aber wahr. Der aktuelle Arbeitgeber darf ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert werden — vermerken Sie im Dossier: «Referenz aktueller Arbeitgeber nach Absprache».

Das Briefing: 10 Minuten, die Stellen entscheiden

  1. Vorher fragen — immer. Wer überrascht angerufen wird, klingt zögerlich, und Zögern ist tödlich.
  2. Pro Bewerbung informieren: Stelle, Firma und die 2–3 Punkte, die zählen («Die suchen jemanden, der selbstständig Projekte führt — erinnerst du dich an X?»).
  3. Aktualität pflegen: Melden Sie Referenzpersonen alle paar Monate, dass die Suche läuft — und bedanken Sie sich nach Anrufen.
  4. Im Tracker notieren, wo Sie welche Referenzen angegeben haben — bei mehreren parallelen Verfahren verliert man sonst den Überblick.

Häufige Fragen

Der einzige mögliche Referenzgeber ist der Chef, mit dem ich im Streit ging — was tun?

Weichen Sie aus: früherer Vorgesetzter aus einer anderen Periode, Projektleiter, Kunde, Ausbildner. Und klären Sie parallel das Arbeitszeugnis — ein sauberes Zeugnis entschärft eine fehlende Referenz.

Dürfen Referenzen Negatives sagen?

Wahres ja, aber im Rahmen: relevant fürs Arbeitsverhältnis, verhältnismässig, nicht ehrverletzend. Nachweislich falsche oder unnötig schädigende Auskünfte können Schadenersatzansprüche auslösen.

Referenzen schon im CV oder erst auf Anfrage?

Beides ist üblich. Direkt im CV beschleunigt den Prozess und signalisiert Selbstsicherheit; «auf Anfrage» behält Kontrolle. Bei laufender Anstellung: immer «auf Anfrage» für den aktuellen Arbeitgeber.

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