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Weiterbildung finanzieren: Die Subventionen, die kaum jemand abholt

Der Bund zahlt die Hälfte Ihrer Kurskosten für eidgenössische Prüfungen, Kantone verteilen Bildungsgutscheine, und der Fiskus zieht mit — trotzdem bleiben jedes Jahr Fördergelder liegen. Hier ist die vollständige Finanzierungskarte.

Bundesbeiträge: 50 % zurück bei eidg. Prüfungen

Wer einen Kurs besucht, der auf eine eidgenössische Berufsprüfung (Fachausweis) oder höhere Fachprüfung (Diplom) vorbereitet, erhält vom Bund (SBFI) 50 % der Kurskosten zurück:

  • Bis CHF 9'500 bei Berufsprüfungen (anrechenbare Kosten bis CHF 19'000)
  • Bis CHF 10'500 bei höheren Fachprüfungen (Kosten bis CHF 21'000)
  • Ausbezahlt nach Absolvieren der Prüfung — bestehen müssen Sie nicht; Wohnsitz in der Schweiz genügt
  • Antrag online beim SBFI mit Kursrechnungen und Prüfungsverfügung

Kantonale Töpfe und Stipendien

  • Kantonale Bildungsgutscheine/Fonds: z. B. Genf (chèque annuel de formation, bis CHF 750/Jahr) oder Waadt (FONPRO); viele Kantone fördern Nachholbildung für Erwachsene.
  • Stipendien und Darlehen: nicht nur für Studierende — auch Zweitausbildungen und Umschulungen können stipendienberechtigt sein (kantonale Stipendienstelle anfragen).
  • Arbeitslos gemeldet? Dann zuerst die RAV-Massnahmen ausschöpfen — dort werden Kurse zu 100 % übernommen statt zu 50 %.
  • Arbeitgeber und Branchenfonds: GAV vieler Branchen (Bau, Gastro, Gebäudetechnik) enthalten Weiterbildungsfonds — auch für Stellensuchende aus der Branche teilweise zugänglich.

Steuern: der vergessene Rabatt

Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten sind bis CHF 13'000 pro Jahr (Bundessteuer; kantonal ähnlich, z. B. Bern CHF 12'500) vom steuerbaren Einkommen abziehbar — auch bei Arbeitslosigkeit und auch für Umschulungen. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % macht ein CHF 8'000-Kurs effektiv nur CHF 6'000 aus — kombiniert mit dem Bundesbeitrag sogar CHF 2'000.

  1. Alle Kursrechnungen, Prüfungsgebühren, Fachliteratur und Reisekosten sammeln.
  2. Im Steuerjahr der Zahlung deklarieren (nicht des Kursbeginns).
  3. Rückerstattungen (SBFI, Arbeitgeber) vom Abzug abziehen — sonst droht Aufrechnung.

Häufige Fragen

Kann ich Bundesbeiträge und RAV-Finanzierung kombinieren?

Nicht für dieselben Kosten — was das RAV übernimmt, können Sie nicht nochmals beim SBFI einreichen. Sinnvolle Reihenfolge: RAV-Massnahme zuerst prüfen (100 %), sonst SBFI-Weg (50 %) plus Steuerabzug.

Welche Weiterbildung lohnt sich bei Arbeitslosigkeit am meisten?

Kurz und arbeitsmarktnah schlägt lang und akademisch: eidg. Fachausweise, Zertifikate mit Stellenbezug (SVEB, Payroll, Logistik, Pflege-Zusatzqualifikationen) bringen messbar mehr Einladungen. Prüfen Sie vor der Buchung Stelleninserate: Wird die Qualifikation wirklich verlangt?

Was gilt für Grenzgänger und Zugezogene?

Der SBFI-Beitrag setzt Wohnsitz in der Schweiz bei Prüfungsverfügung voraus. Kantonale Gutscheine haben eigene Regeln — Genf öffnet den CAF unter Bedingungen auch für Grenzgänger.

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