Weiterbildung finanzieren: Die Subventionen, die kaum jemand abholt
Der Bund zahlt die Hälfte Ihrer Kurskosten für eidgenössische Prüfungen, Kantone verteilen Bildungsgutscheine, und der Fiskus zieht mit — trotzdem bleiben jedes Jahr Fördergelder liegen. Hier ist die vollständige Finanzierungskarte.
Bundesbeiträge: 50 % zurück bei eidg. Prüfungen
Wer einen Kurs besucht, der auf eine eidgenössische Berufsprüfung (Fachausweis) oder höhere Fachprüfung (Diplom) vorbereitet, erhält vom Bund (SBFI) 50 % der Kurskosten zurück:
- Bis CHF 9'500 bei Berufsprüfungen (anrechenbare Kosten bis CHF 19'000)
- Bis CHF 10'500 bei höheren Fachprüfungen (Kosten bis CHF 21'000)
- Ausbezahlt nach Absolvieren der Prüfung — bestehen müssen Sie nicht; Wohnsitz in der Schweiz genügt
- Antrag online beim SBFI mit Kursrechnungen und Prüfungsverfügung
Kantonale Töpfe und Stipendien
- Kantonale Bildungsgutscheine/Fonds: z. B. Genf (chèque annuel de formation, bis CHF 750/Jahr) oder Waadt (FONPRO); viele Kantone fördern Nachholbildung für Erwachsene.
- Stipendien und Darlehen: nicht nur für Studierende — auch Zweitausbildungen und Umschulungen können stipendienberechtigt sein (kantonale Stipendienstelle anfragen).
- Arbeitslos gemeldet? Dann zuerst die RAV-Massnahmen ausschöpfen — dort werden Kurse zu 100 % übernommen statt zu 50 %.
- Arbeitgeber und Branchenfonds: GAV vieler Branchen (Bau, Gastro, Gebäudetechnik) enthalten Weiterbildungsfonds — auch für Stellensuchende aus der Branche teilweise zugänglich.
Steuern: der vergessene Rabatt
Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten sind bis CHF 13'000 pro Jahr (Bundessteuer; kantonal ähnlich, z. B. Bern CHF 12'500) vom steuerbaren Einkommen abziehbar — auch bei Arbeitslosigkeit und auch für Umschulungen. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % macht ein CHF 8'000-Kurs effektiv nur CHF 6'000 aus — kombiniert mit dem Bundesbeitrag sogar CHF 2'000.
- Alle Kursrechnungen, Prüfungsgebühren, Fachliteratur und Reisekosten sammeln.
- Im Steuerjahr der Zahlung deklarieren (nicht des Kursbeginns).
- Rückerstattungen (SBFI, Arbeitgeber) vom Abzug abziehen — sonst droht Aufrechnung.
Häufige Fragen
Kann ich Bundesbeiträge und RAV-Finanzierung kombinieren?
Nicht für dieselben Kosten — was das RAV übernimmt, können Sie nicht nochmals beim SBFI einreichen. Sinnvolle Reihenfolge: RAV-Massnahme zuerst prüfen (100 %), sonst SBFI-Weg (50 %) plus Steuerabzug.
Welche Weiterbildung lohnt sich bei Arbeitslosigkeit am meisten?
Kurz und arbeitsmarktnah schlägt lang und akademisch: eidg. Fachausweise, Zertifikate mit Stellenbezug (SVEB, Payroll, Logistik, Pflege-Zusatzqualifikationen) bringen messbar mehr Einladungen. Prüfen Sie vor der Buchung Stelleninserate: Wird die Qualifikation wirklich verlangt?
Was gilt für Grenzgänger und Zugezogene?
Der SBFI-Beitrag setzt Wohnsitz in der Schweiz bei Prüfungsverfügung voraus. Kantonale Gutscheine haben eigene Regeln — Genf öffnet den CAF unter Bedingungen auch für Grenzgänger.