RAV abmelden: Stelle gefunden — so melden Sie sich richtig ab
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben — Gratulation! Jetzt bleibt eine letzte Amtshandlung: die Abmeldung beim RAV. Wer sie zu früh, zu spät oder gar nicht macht, riskiert Rückforderungen oder verschenkt Taggelder. Hier ist der korrekte Ablauf, inklusive der Pflichten im letzten Monat und der Re-Anmeldung, falls es doch nicht klappt.
Wann abmelden? Erst auf den Tag des Stellenantritts
Die goldene Regel: Sie melden sich auf den Tag ab, an dem die neue Stelle beginnt — nicht auf den Tag der Vertragsunterschrift. Beginnt der Job erst in einigen Wochen, bleiben Sie bis zum Stellenantritt angemeldet und beziehen weiterhin Taggelder. Eine verfrühte Abmeldung kostet Sie bares Geld, auf das Sie Anspruch hätten.
- Job beginnt sofort → Abmeldung auf den ersten Arbeitstag.
- Job beginnt später → angemeldet bleiben, Stellenantritt dem RAV sofort melden, bis dahin gelten die Pflichten weiter.
- Teilzeitstelle oder befristeter Einsatz → nicht vorschnell abmelden: Als Zwischenverdienst kann sich das lohnen — vorher mit RAV und Kasse klären.
So läuft die Abmeldung ab: RAV, eServices, Kasse
Die Abmeldung erfolgt beim RAV — je nach Kanton schriftlich, telefonisch mit schriftlicher Bestätigung oder online via eServices im Job-Room. Teilen Sie den Namen des Arbeitgebers, das Startdatum und das Pensum mit. Das RAV informiert die Arbeitslosenkasse; zur Sicherheit melden Sie den Stellenantritt auch der Kasse direkt, denn sie zahlt die letzten Taggelder aus.
- Arbeitsvertrag unterschreiben und Startdatum fixieren.
- RAV sofort informieren — spätestens vor dem nächsten Beratungsgespräch.
- Abmeldung auf den Tag des Stellenantritts einreichen (Formular oder eServices).
- Der Kasse die letzten Unterlagen schicken, damit der Schlussmonat abgerechnet wird.
Der letzte Monat: Pflichten bis zum Schluss
Bis zum letzten Taggeld-Tag gelten alle Pflichten weiter: Beratungstermine wahrnehmen, erreichbar bleiben und die Arbeitsbemühungen nachweisen. Der Nachweis für den angebrochenen Monat muss in der Regel bis zum 5. des Folgemonats eingereicht werden — auch wenn Sie dann schon arbeiten. Je nach RAV wird die Anzahl für den Restmonat reduziert; klären Sie das im Gespräch und lassen Sie es sich bestätigen.
Verpasste Termine oder fehlende Nachweise können auch im letzten Monat noch Einstelltage nach sich ziehen. Erfassen Sie Ihre Bewerbungen deshalb bis zuletzt sauber — der Bewerbungs-Tracker exportiert den Nachweis als PDF, in Sekunden erledigt.
Falls es doch nicht klappt: Re-Anmeldung in derselben Rahmenfrist
Probezeit nicht bestanden oder befristeter Vertrag ausgelaufen? Die Wiederanmeldung ist unkompliziert: Läuft Ihre Rahmenfrist von 2 Jahren noch, wird das Dossier wieder aktiviert und Sie beziehen die restlichen Taggelder — ohne neue Wartezeit auf den Grundanspruch. Melden Sie sich am ersten Tag der erneuten Arbeitslosigkeit beim RAV, denn Taggelder gibt es erst ab Anmeldung.
Was Ihnen finanziell zusteht, hängt vom neuen versicherten Verdienst und der Restdauer ab — eine erste Orientierung gibt der Arbeitslosengeld-Rechner.
Häufige Fragen
Muss ich mich abmelden, wenn der Job erst in zwei Monaten beginnt?
Nein — bleiben Sie bis zum Stellenantritt angemeldet und melden Sie das Startdatum dem RAV. Bis dahin beziehen Sie weiterhin Taggelder, müssen aber die Pflichten wie Termine und Arbeitsbemühungen erfüllen; Umfang und Anzahl klären Sie mit Ihrer Beratungsperson.
Bekomme ich das Taggeld für den letzten Monat noch ausbezahlt?
Ja, bis und mit dem letzten Tag vor dem Stellenantritt — sofern die Unterlagen vollständig bei der Kasse sind. Reichen Sie das letzte Formular «Angaben der versicherten Person» und den Bewerbungsnachweis fristgerecht ein.
Was passiert, wenn ich die Abmeldung vergesse?
Zu viel ausbezahlte Taggelder werden zurückgefordert. Melden Sie den Stellenantritt deshalb sofort dem RAV und der Kasse — das schützt Sie vor Rückforderungen und Verdacht auf unrechtmässigen Bezug.
Verliere ich bei der Abmeldung meine restlichen Taggelder?
Nein. Innerhalb der laufenden Rahmenfrist bleiben die nicht bezogenen Taggelder bestehen. Werden Sie erneut arbeitslos, melden Sie sich einfach wieder an und das Dossier wird reaktiviert.