RAV-Termin verpasst: Schadensbegrenzung in 3 Schritten
Ein verpasster RAV-Termin kostet 1–15 Einstelltage — wenn Sie falsch reagieren. Wer schnell und richtig kommuniziert, kommt oft glimpflich davon.
Schritt 1: Sofort melden (heute, nicht morgen)
Rufen Sie an, sobald Sie es merken — und schicken Sie zusätzlich ein E-Mail als schriftliche Spur. Muster: «Guten Tag [Name], ich habe meinen heutigen Termin um [Zeit] verpasst. Grund: [ehrlich, kurz]. Das tut mir leid — ich bitte um einen Ersatztermin und stehe ab sofort wieder zur Verfügung.» Kein Drama, keine Romane, keine erfundenen Geschichten.
Schritt 2: Grund einordnen — was entschuldigt, was nicht
- Entschuldbar (mit Beleg): Krankheit (Arztzeugnis), Unfall, Vorstellungsgespräch (Einladung vorweisen!), Todesfall in der Familie, ÖV-Panne (Verspätungsbescheinigung).
- Heikel: verschlafen, Termin vergessen, privater Termin. Hier zählt Ihre Historie — beim ersten Mal mit sofortiger Meldung bleibt es oft bei einer Ermahnung.
- Verschärfend: gar nicht melden, erst auf Nachfrage reagieren, wiederholtes Fehlen.
Schritt 3: Wenn trotzdem eine Sanktion kommt
Sie erhalten eine Verfügung mit Einstelltagen. Prüfen Sie: Wurde Ihr Grund gewürdigt? Ist die Höhe verhältnismässig (1–15 Tage für verpasste Termine, erste Verfehlung eher unten)? Dagegen: Einsprache innert 30 Tagen — Anleitung mit Aufbau. Und ab jetzt: Termine doppelt sichern (Kalender + Wecker) — die zweite Verfehlung wird deutlich teurer.
Häufige Fragen
Ich war krank, habe aber kein Arztzeugnis — was nun?
Melden Sie es trotzdem sofort und schildern Sie die Situation. Für einzelne Tage ohne Zeugnis entscheidet die Praxis des RAV; künftig gilt: Bei Krankheit am Termintag früh morgens abmelden und bei Bedarf noch am selben Tag zum Arzt.
Zählt ein Vorstellungsgespräch als Entschuldigung?
Ja — es ist sogar der beste Grund. Aber richtig ist: VORHER verschieben, nicht nachher erklären. RAV-Termine lassen sich mit Hinweis auf ein Bewerbungsgespräch problemlos verlegen.
Kann das RAV mich nach einem verpassten Termin aussteuern?
Nein. Ein verpasster Termin führt zu Einstelltagen, nicht zum Verlust des Anspruchs. Erst systematische Verweigerung gefährdet die Vermittlungsfähigkeit insgesamt.