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Erstes RAV-Gespräch: So sind Sie in 30 Minuten vorbereitet

Das Erstgespräch entscheidet über Ihre Einstufung, Ihre Bewerbungsvorgaben und Ihren Zugang zu Kursen. Wer vorbereitet erscheint, verhandelt — wer unvorbereitet kommt, bekommt Vorgaben diktiert.

Diese Unterlagen gehören in die Mappe

  • Lebenslauf aktuell (hier erstellen) und Arbeitszeugnisse
  • Nachweis der bisherigen Arbeitsbemühungen — auch aus der Kündigungsfrist! (Tracker)
  • Kündigungsschreiben und Arbeitsvertrag
  • ID/Pass bzw. Ausländerausweis, AHV-Nummer
  • Diplome, Zertifikate, Kursbestätigungen

Die typischen Fragen — und gute Antworten

  1. «Was suchen Sie?» — Nennen Sie 2–3 konkrete Zielfunktionen plus akzeptierte Alternativen (Pensum, Region). Zu enge Antworten provozieren Diskussionen über Zumutbarkeit, zu breite verwässern die Unterstützung.
  2. «Warum wurde gekündigt?» — sachlich, kurz, ohne Schuldzuweisungen. Bei Eigenkündigung: Gründe und Belege bereithalten (warum das zählt).
  3. «Wie mobil/flexibel sind Sie?» — Als zumutbar gilt in der Regel ein Arbeitsweg bis ~2 Stunden pro Weg. Signalisieren Sie Flexibilität, wo sie real ist.
  4. «Was brauchen Sie von uns?» — Ihre Chance: Kurse, Bewerbungscoaching, Einarbeitungszuschüsse, Umschulung aktiv ansprechen.

Ihre Rechte im Gespräch

  • Beratung, nicht nur Kontrolle: Sie haben Anspruch auf Unterstützung bei der Stellensuche und Information über arbeitsmarktliche Massnahmen.
  • Begleitung: Eine Vertrauensperson darf Sie grundsätzlich begleiten (vorher anmelden).
  • Protokoll: Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten — lesen Sie sie, bevor Sie etwas unterschreiben, und verlangen Sie eine Kopie.
  • Wechsel: Bei ernsthaften Konflikten mit der Beratungsperson können Sie begründet einen Wechsel beantragen.

Häufige Fragen

Wie schnell nach der Anmeldung findet das Erstgespräch statt?

In der Regel innert 15 Tagen nach der Anmeldung. Die Einladung kommt schriftlich oder via eServices — Termin unbedingt wahrnehmen, unentschuldigtes Fehlen kostet Einstelltage.

Wie oft muss ich danach zum RAV?

Beratungsgespräche finden in der Regel etwa alle 1–2 Monate statt, je nach Situation häufiger. Dazwischen laufen Ihre monatlichen Bewerbungsnachweise.

Kann das RAV mich zu einem Kurs verpflichten?

Ja — zumutbare Massnahmen sind verpflichtend, Ablehnung kann sanktioniert werden. Meist sind Kurse aber in Ihrem Interesse; wer selbst Vorschläge bringt, bekommt eher die passende Massnahme statt der Standardzuweisung.

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