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Aufhebungsvertrag: Wann Sie unterschreiben sollten — und wann besser nie

Ihr Arbeitgeber legt Ihnen eine Aufhebungsvereinbarung vor und drängt auf schnelle Unterschrift? Stopp. Genau jetzt entscheidet sich, ob Sie später volles Taggeld erhalten.

Das Risiko: Einstelltage bei der Arbeitslosenversicherung

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Sie das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Aus Sicht der ALV kann das als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit gelten — vor allem, wenn Sie auf Ihre Kündigungsfrist oder auf Lohn verzichten, ohne dass eine Kündigung des Arbeitgebers unmittelbar bevorstand. Die Folge: 1 bis 60 Einstelltage, also Tage ohne Taggeld (so funktionieren Einstelltage).

  • Kritisch ist besonders der Verzicht auf die ordentliche Kündigungsfrist: Für die «verschenkte» Zeit gibt es in der Regel kein Taggeld.
  • Auch eine Abgangsentschädigung kann die Auszahlung des Taggelds aufschieben, je nach Ausgestaltung.
  • Die Kasse prüft jeden Fall einzeln — dokumentieren Sie deshalb, warum die Vereinbarung geschlossen wurde (z. B. drohende Kündigung durch den Arbeitgeber).

Wann ein Aufhebungsvertrag trotzdem sinnvoll sein kann

Es gibt legitime Gründe: eine unhaltbare Arbeitssituation, eine faire Abgangsregelung, ein sauberer Übergang zu einer bereits zugesagten neuen Stelle oder die Vermeidung einer fristlosen Eskalation. Entscheidend ist, dass Sie nicht schlechter dastehen als bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber.

Faustregel: Steht die Kündigung durch den Arbeitgeber ohnehin bevor, lassen Sie ihn in der Regel besser ordentlich kündigen — das ist für die ALV der klarste Fall. Lesen Sie dazu auch Kündigung erhalten: Ihre Rechte und Selber kündigen: die Folgen.

Diese Punkte sollten Sie verhandeln

  • Beendigungstermin: mindestens so spät wie bei ordentlicher Kündigungsfrist — kein Verzicht auf Lohnmonate.
  • Freistellung mit Lohnfortzahlung statt Arbeitspflicht, damit Sie Zeit für die Stellensuche haben.
  • Formulierung im Vertrag, dass die Beendigung auf Veranlassung des Arbeitgebers aus wirtschaftlichen/betrieblichen Gründen erfolgt.
  • Arbeitszeugnis: Text gleich mitverhandeln und als Beilage fixieren.
  • Abgangsentschädigung, Bonus pro rata, Ferienguthaben, Überstunden — alles beziffern.
  • Referenzauskunft: Wer gibt sie, und was wird gesagt?

Checkliste vor der Unterschrift

  1. Nichts am selben Tag unterschreiben — verlangen Sie Bedenkzeit von einigen Tagen; das ist üblich und zulässig.
  2. Prüfen Sie, ob eine Sperrfrist läuft (Krankheit, Schwangerschaft) — mit einer Aufhebungsvereinbarung geben Sie diesen Schutz unter Umständen auf.
  3. Rechnen Sie die finanziellen Folgen durch: Taggeldhöhe und mögliche Einstelltage mit dem Arbeitslosenrechner simulieren.
  4. Lassen Sie den Entwurf von einer Fachperson prüfen (Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung, Anwältin).
  5. Melden Sie sich unabhängig vom Vertrag frühzeitig beim RAV an und starten Sie die Bewerbungen — Ihr Dossier bringen Sie mit dem Lebenslauf-Generator auf Vordermann.

Häufige Fragen

Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich ja, der Anspruch entfällt nicht. Aber die Kasse prüft, ob Sie die Arbeitslosigkeit mitverschuldet haben — dann drohen 1 bis 60 Einstelltage. Haben Sie zudem auf die Kündigungsfrist verzichtet, gibt es für diese Zeit in der Regel kein Taggeld.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein, niemals. Ein Aufhebungsvertrag braucht Ihre freiwillige Zustimmung. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen; verlangen Sie Bedenkzeit und eine schriftliche Fassung zur Prüfung. Ohne Ihre Unterschrift bleibt es beim normalen Kündigungsrecht mit allen Schutzfristen.

Wie erfährt die Arbeitslosenkasse vom Aufhebungsvertrag?

Über die Arbeitgeberbescheinigung und Ihre eigenen Angaben bei der Anmeldung — beides wird abgeglichen. Machen Sie von Anfang an transparente Angaben und legen Sie dar, weshalb die Vereinbarung geschlossen wurde. Falsche Angaben können als Missbrauch geahndet werden.

Zählt eine Abfindung als Einkommen bei der ALV?

Eine Abgangsentschädigung kann den Beginn der Taggeldzahlung aufschieben, je nach Höhe und Ausgestaltung. Die Details prüft die Kasse im Einzelfall. Lassen Sie sich vor der Unterschrift beraten, wie die vorgesehene Zahlung ALV-rechtlich behandelt wird.

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