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In der Probezeit gekündigt: Warum es weniger schlimm ist, als es sich anfühlt

Nach wenigen Wochen wieder draussen — das trifft hart. Die gute Nachricht: Rechtlich sind Sie besser gestellt, als die meisten denken. Kein Selbstverschulden, keine Einstelltage, und der alte Taggeld-Anspruch lebt oft noch.

Die Spielregeln der Probezeit

  • Dauer: Der erste Monat gilt automatisch als Probezeit; vertraglich verlängerbar auf maximal 3 Monate.
  • Kündigungsfrist: 7 Kalendertage — auf jeden beliebigen Tag, nicht aufs Monatsende. Beide Seiten können so schnell kündigen.
  • Kein zeitlicher Kündigungsschutz: Die Sperrfristen bei Krankheit oder Unfall gelten in der Probezeit nicht. Auch während einer Krankschreibung ist die Kündigung gültig.
  • Aber: Missbräuchliche Kündigungen (wegen Herkunft, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Geltendmachung von Rechten) bleiben auch in der Probezeit anfechtbar.

Arbeitslosengeld: Ihre Position ist stark

  • Kündigt der Arbeitgeber, liegt kein Selbstverschulden vor: keine [Einstelltage](/arbeitslosigkeit/einstelltage/) — anders als bei der Eigenkündigung.
  • Der Anspruch berechnet sich aus den letzten 2 Jahren (Rahmenfrist): Die kurze Probezeit-Stelle allein muss die 12 Beitragsmonate nicht liefern — Ihre früheren Anstellungen zählen mit.
  • Waren Sie vorher schon beim RAV gemeldet? Dann läuft Ihre alte Leistungsrahmenfrist einfach weiter: Rückmeldung genügt, keine neuen Wartetage für dieselbe Rahmenfrist.
  • Der versicherte Verdienst kann sich sogar verbessern, wenn die Probezeit-Stelle besser bezahlt war als die vorherige — die Kasse rechnet, was für Sie gilt.

Einzige Ausnahme: Haben Sie selbst in der Probezeit gekündigt, gelten die üblichen Regeln der Eigenkündigung — Einstelltage möglich, ausser bei triftigen Gründen.

Die nächsten 7 Tage: Ihr Plan

  1. Tag 1: Beim RAV (wieder) anmelden — via Job-Room. Bei nur 7 Tagen Frist zählt jeder Tag doppelt: Anleitung.
  2. Arbeitszeugnis verlangen: Auch nach 6 Wochen haben Sie Anspruch — bei sehr kurzer Dauer genügt eine Arbeitsbestätigung (Dauer + Funktion), die neutral wirkt.
  3. Referenzen aus der alten Welt aktivieren: Die frühere Stelle trägt Ihre Bewerbung, nicht die 6 Wochen — Referenzen richtig einsetzen.
  4. Bewerbungen sofort dokumentieren im Tracker — die Bemühungspflicht beginnt mit der Kündigung.
  5. Taggeld ausrechnen: 30 Sekunden im Rechner.

Die kurze Stelle im Lebenslauf: rein oder raus?

Beides ist vertretbar. Drin lassen, wenn die Stelle relevant war oder die Lücke sonst auffällt: eine Zeile, ehrlich, mit neutraler Formulierung («Anstellung in der Probezeit beendet — Aufgabenprofil entsprach nicht der Ausschreibung»). Weglassen ist bei sehr kurzen Episoden (unter ~2–3 Monaten) üblich und kein Lügen — solange Sie auf direkte Frage im Gespräch ehrlich antworten. Mehr dazu: Lücken im Lebenslauf.

Im Gespräch gilt die 30-Sekunden-Regel: Fakt («Die Erwartungen an die Rolle stimmten beidseitig nicht überein»), keine Schuldzuweisung, Brücke nach vorn. Wer entspannt darüber spricht, macht aus dem Makel eine Fussnote.

Häufige Fragen

Zählt die Kündigung in der Probezeit als «selbstverschuldet»?

Nein — wenn der Arbeitgeber kündigt, ist das kein Selbstverschulden im Sinne der Arbeitslosenversicherung. Es gibt keine Einstelltage, auch wenn die Kündigung mit Ihrer Leistung begründet wurde.

Kann ich krank in der Probezeit gekündigt werden?

Ja — die Sperrfristen (Kündigungsschutz bei Krankheit) gelten erst nach der Probezeit. Die Kündigung ist gültig; die 7-Tage-Frist läuft. Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht je nach Dauer der Anstellung nur begrenzt.

Der Arbeitgeber hat am letzten Tag der Probezeit gekündigt — zählt das noch?

Massgebend ist der Zugang der Kündigung: Erreicht sie Sie innerhalb der Probezeit, gilt die 7-Tage-Frist — auch wenn das Arbeitsverhältnis dadurch erst nach der Probezeit endet.

Bekomme ich weniger Taggeld, weil die Stelle so kurz war?

Nicht zwingend: Der versicherte Verdienst basiert auf den letzten 6 bzw. 12 Beitragsmonaten — je nachdem, was für Sie günstiger ist. Ihre früheren Löhne fliessen also ein.

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